Blog - Neues aus der Arbeitsmedizin

18 February 2020

Coronavirus: Prävention u. Maßnahmenplan

Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Was bedeutet das für Arbeitgeber und was müssen Arbeitgeber tun, um ihre Beschäftigten zu schützen? Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, was kann jeder einzelne tun?


Welche Schutzmaßnahmen sollten Arbeitgeber ergreifen, um einer Ansteckung in Betrieben vorzubeugen?

Ansteckung und Symptome des Coronavirus sind durchaus mit einem normalen Grippe-Virus vergleichbar. Leider ist dieses neue Virus noch ansteckender und mit einem wirksamen Impfschutz ist erst im nächsten Jahr zu rechen.  Außerdem fehlt es noch an Medikamenten gegen den neuartigen Erreger. Bei Infizierten können also nur Medikamente eingesezt werden um die Symptome wie z. B.das hohe Fieber zu behandeln werden können. Davor sollte man sich generell schützen, indem man beispielsweise häufiger als sonst die Hände wäscht und übergroße körperliche Anstrengungen meidet. Auch Desinfektionsmittel sollten verfügbar sein.

 

Das Wichtigste über 2019-nCoV 


1.   Erreger
Novel-Coronavirus (2019-nCoV), behülltes RNA-Virus aus der Familie der
Coronaviridae mit einer relativ hohen genetischen Stabilität.


2.   Ursprung
Whuna, Provinz Hubei in China, erstmals Dezember 2019,
Übertragung von Mensch zu Mensch möglich.


3.   Epidemiologie
Ausbruch in China, Provinz Hubei, Wuhan.
Durch weltweiten Reiseverkehr in jedem Land möglich. 2019-nCoVEpidemie
Februar 2020: mehr als 78,800 Erkrankte in China mit 2,788 Todesfällen, mehr als 655 Erkrankte in Italien mit 17 Todesfällen, 49 bestätigter Fällen in Deutschland (Stand: 29.02.2020).


4.   Endemiegebiete 
Siehe Endemiekarte WHO oder:
https://www.worldometers.info/coronavirus/


5.   Kennzahl 
BiostoffVO 3

6.   Inkubationszeit 

1-14 Tage Ansteckung mit Beginn der klinischen Symptome. 


7.   Meldepflicht
Namentlich bei Verdacht, Erkrankung, Tod (§ 6, Abs. 1 IfSG)
Direkter und indirekter Erregernachweis (Labor, § 7, Abs. 1 IfSG)


8.   Übertragung / Infektionsmöglichkeiten
•   Tröpfcheninfektion (Rachen-Raum, Sekrete)
•   über Hände, kontaminierte Gegenstände / Flächen (Kontakt)

9.   Hygiene-Regeln beachten


Um unnötige Verdachtsfälle oder sogar Doppelinfektionen zu vermeiden, empfehlen die WHO und das Robert-Koch-Institut Impfungen gegen Grippe, Keuchhusten und Pneumokokken. Das gilt vor allem für Menschen aus Risikogruppen, also: Personen ab 60 Jahren, Schwangere ab dem zweiten Trimester, Menschen mit chronischen Krankheiten (etwa Herz-Kreislauf-Krankheiten, Lungenerkrankungen oder Diabetes), Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Menschen mit beruflich stark erhöhtem Risiko für eine Infektion – etwa medizinisches Personal.
Wichtig ist daher:
•   regelmäßig die Hände waschen und zwar so: mindestens 20 Sekunden mit Seife, bis zum Handgelenk,
•   in die Armbeuge niesen oder husten, nicht in die Hand,
•   keine Hände schütteln, stattdessen den Ellbogen geben,
•   so wenig wie möglich ins Gesicht fassen, Schleimhäute im Gesicht (Mund, Augen, Nase) nicht mit dem Finger berühren,
•   Knöpfe im Fahrstuhl nicht mit dem Finger drücken, lieber mit dem Knöchel,
•   gut lüften ubd
•   überfüllte Räume und Menschenansammlungen eher meiden.


10.   Persönliche Schutzmaßnahmen
Händedesinfektion akribisch („Sterillium med®“ als begrenzt viruzid plus
oder „Desderman pure®“).

Atemmasken, wenn man selbst schon Symptome hat. Gesunden Menschen dagegen bieten die meisten Atemmasken keinen guten Schutz. Weil sie durch kondensierte Atemluft feucht werden, hebt sich der Barriereschutz schon nach 20 Minuten auf. Einen recht guten Schutz dagegen bieten FFP3-Masken. Das Problem: Atemmasken können ein falsches Sicherheitsgefühl suggerieren – sodass die wichtigsten Schutzmaßnahmen wie gutes Händewaschen vernachlässigt werden.


11.   Flächendesinfektion 
Mikrobac® forte 0.5% / nach Antrocknung


12.   Schlussdesinfektion 
Mikrobac® forte 0.5% / Einwirkzeit 1 Stunde


13.   Prophylaxe 
Rücksprache mit der Arbeitsmedizin

Eine Information zusammengestellt von Arbeitsmedizin Saker