SAKER Arbeitsmedizin
Ihr Betriebsarzt vor Ort
Baden Württemberg: Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Sinsheim, Heilbronn
Niedersachsen: Hannover, Region Hannover, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg
Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge nach ArbMedVV, ASiG und DGUV V2
Ihr Betriebsarzt vor Ort
SAKER Arbeitsmedizin gewährleistet als Betriebsarztservice eine rechtssichere arbeitsmedizinische Betreuung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Als kompetenter Partner für Arbeitsmedizin unterstützen wir Unternehmen in Niedersachsen und Baden-Württemberg.
Mobile Arbeitsmedizin
- Arbeitsmedizinische Regelbetreuung nach DGUV V2
- betriebsspezifische Betreuung zur Abdeckung betrieblicher Besonderheiten
- arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge)
- Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen
- Impfen und Impfberatung
Grippeschutzimpfungen, Hepatitis A/B Impfungen sowie Impfberatung, z. B. für Reisetätigkeiten - Strahlenschutzuntersuchungen (StrlSchV).
- Information und Beratung zum Mutterschutz
- Durchführung von BEM - Gesprächen nach längerer Krankheit eines Beschäftigten.
Ihr Vorteil:
- wir sind ein mobiler Betriebsarztservice, also finden alle Untersuchungen vor Ort in Ihrem Betrieb statt
- Zeitersparnis für Sie und Ihre Mitarbeitenden durch Vor-Ort-Betriebsarztservice
- die Betreuung erfolgt durch einen engagierten erfahrenen Facharzt für Arbeitsmedizin
- kurzfristige Termine
- individuelle Betreuung
- ganzheitlicher arbeitsmedizinischer Ansatz nach Regel AMR 3.3.
- Tragbare effiziente Lösungen für kleine Betriebe
Betriebsärztliche Grundbetreuung
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Regelgbetreuung nach DGUV V2 unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung und betrieblichen Besprechungen.
Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie umfassen Betreuungsleistungen, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.
Der Umfang der Grundbetreuung (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) wird je nach Gefährdungs- und Belastungsgrad des Betriebs bestimmt. Die Betreuungszeit variiert zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
Verhaltensprävention: Einflussnahme auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden, z.B. Optimierung von Bewegungsabläufen und rückenschonendem Tragen. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen.
Gefährdungsbeurteilung: Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Verhältnisprävention: Vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt zur Reduktion von Gefährdungsfaktoren und Belastungen. Maßnahmen zielen auf gesundheitsförderliche Arbeitsstrukturen ab, z.B. Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Festlegung von "Soll-Zuständen".
Untersuchungen nach Ereignissen: Untersuchung und Analyse von Unfällen, Beinaheunfällen und Verdachtsfällen von Berufskrankheiten zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse. Auswertung von Gesundheitsberichten der Krankenkassen zur Bekämpfung von Krankheitsschwerpunkten.
Dokumentationen und Meldepflichten: Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern sowie jährliche Dokumentation der eigenen Tätigkeit und Nachweis der Einsatzzeiten.
Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung einer geeigneten Organisation.
Betriebspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und berücksichtigt dabei die spezifischen Gefährdungen, die laut Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb vorliegen können.
Basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich in der Regel notwendige und sinnvolle Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt. Jedes Unternehmen hat neben der Grundbetreuung einen Mindestbedarf an jährlicher betriebsspezifischer Betreuung, der sich je nach den Gegebenheiten im Unternehmen variiert.
Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Gespräche)
- Beratung zur Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- Beratung und Beurteilung von Arbeitsstoffen und Materialien
- Gefährdungsermittlung und -beurteilung am Arbeitsplatz
- Sicherheit und Gesundheitsschutz für besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche, ...)
- Gutachten
- Stellungnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV
Die Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen ist wichtig für die Beschäftigten, um gesundheitliche Probleme rechtzeitig zu behandeln, schwerwiegende Folgen zu vermeiden und die Arbeitskraft der Mitarbeitenden zu erhalten.
Arbeitsbedingte Erkrankungen sollen durch regelmäßige Vorsorge frühzeitig erkannt und im besten Fall verhütet werden. Durch arbeitsmedizinische Vorsorge wird ein Beitrag zum Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter erwartet.
Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsmediziner/-in mit der Vorsorge beauftragen. Diese beurteilen die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit, klären die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie. Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge) nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht. Es gibt keinen Untersuchungszwang! Körperliche und klinische Untersuchungen werden ausschließlich im Einvernehmen mit den Beschäftigten durchgeführt.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge
Bestimmte, besonders gefährdete Tätigkeiten darf der Arbeitgeber nur ausüben lassen, wenn zuvor die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge stattgefunden hat. Beschäftigte müssen also den Vorsorgetermin wahrnehmen. Auch bei der Pflichtvorsorge dürfen körperliche oder klinische Untersuchungen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Wird Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe.
Die Angebotsvorsorge muß der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten. Auch hier droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe bei Nichtbeachtung.
Die Wunschvorsorge muß der Arbeitgeber den Beschäftigten über den Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren. Wunschvorsorge kommt beispielsweise in Betracht, wenn Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Arbeit vermuten.Die Leistungen von Fachkräften
Probandeninformation zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Hier informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck unser Zentrum Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.
Arbeitsmedizinische Betreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
Zertifikat zur Benennung eines Betriebsarztes
Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter. Schon ab einem Beschäftigten ist er Plicht. Für kleine Betriebe bietet sich ein Betriebsarztzertifikat an, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen.
Angebot
Betriebsarzt-Zertifikat
Unser Betriebsarzt-Zertifikat bestätigt die Beauftragung eines anerkannten Facharztes für Arbeitsmedizin als externe Betreuung für Ihr Unternehmen. Mit diesem Zertifikat erfüllen kleine Betriebe alle gesetzlichen Vorschriften gemäß DGUV V2.
Zertifikat
für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden
Jahresgebühr
350,00 €
Das sagen unsere Kunden
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